Qualifizierung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Auf den Gebieten der Wirtschaft bestellen die sächsischen Industrie- und Handelskammern Sachverständige. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 36 der Gewerbeordnung. Öffentlich bestellt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Fachgebiet seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachgewiesen hat. Öffentlich bestellte Sachverständige haben ihre Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Hierauf werden die Sachverständigen auch vereidigt.

 

Der öffentlich bestellte Sachverständige hat eine Reihe von besonderen Pflichten. Er muss grundsätzlich jedermann als Sachverständiger zur Verfügung stehen, er hat objektiv und neutral zu sein und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der öffentlich bestellte Sachverständige führt einen Rundstempel, aus dem das die Bestellungsbehörde und das Sachgebiet, für das er bestellt ist, eindeutig hervorgeht. Darüber hinaus hat er die Pflicht, sein Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die dazu erforderlichen Fortbildungen werden von der Bestellungsbehörde kontrolliert und registriert.

 

Sinn und Zweck der öffentlichen Bestellung und Vereidigung besteht darin, den Gerichten, den Behörden und privaten Auftraggebern qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zustellen, die von kompetenden Stellen auf persönliche und fachliche Eignung überprüft wurden.

 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung verkörpert in Deutschland das dominierende Gütesiegel im Sachverständigenwesen.

Zertifizierung nach internationaler Norm DIN EN ISO/IEC 17024.

Neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung können Sachverständige nach internationaler Norm zertifiziert werden (Personalzertifizierung).

 

Die Zertifizierung nach Euronorm wurde im Rahmen der Rechtsangleichung innerhalb der EU geschaffen, da die öffentliche Bestellung und Vereidigung nur in Deutschland und Österreich durchgeführt wird. Sie liegt nicht im Bereich öffentlich rechtlicher Körperschaften, sondern akkreditierter Privateinrichtungen. Diese Zertifizierung erfolgt unter ähnlichen fachlichen Vorgaben, wie die Überprüfung der besonderen Sachkunde zur öffentlichen Bestellung. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung ist jedoch eine Kompatibilität der beiden Systeme nur insoweit gegeben, das der ö. b. u. v Sachverständige die Erstzertifizierung aufgrund seiner Bestellung zugesprochen bekommen kann, der zertifizierte Sachverständige die öffentliche Bestellung i. R. nicht.

 

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